Rechtsprechung
LG Aurich, 06.01.2011 - 2 O 698/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 34 GG; § 839 Abs. 1 BGB; § 3 Abs. 1 StVO
Stadt haftet für Schäden am PKW aufgrund Spurrinnen und Schlaglöchern in der Straße nach längerer Frostperiode; Haftung einer Stadt für Schäden am PKW aufgrund Spurrinnen und Schlaglöchern in der Straße nach längerer Frostperiode - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stadt haftet für Schäden am PKW aufgrund Spurrinnen und Schlaglöchern in der Straße nach längerer Frostperiode; Haftung einer Stadt für Schäden am PKW aufgrund Spurrinnen und Schlaglöchern in der Straße nach längerer Frostperiode
- RA Kotz
Verletzung der Verkehrssicherungspflichten an einer Gemeindestraße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 1
Stadt haftet für Schäden am PKW aufgrund Spurrinnen und Schlaglöchern in der Straße nach längerer Frostperiode; Haftung einer Stadt für Schäden am PKW aufgrund Spurrinnen und Schlaglöchern in der Straße nach längerer Frostperiode - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vor witterungsbedingten Straßenschäden ist zu warnen!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gemeinde muss vor witterungsbedingten Straßenschäden warnen
Verfahrensgang
- LG Aurich, 06.01.2011 - 2 O 698/10
- OLG Oldenburg, 29.04.2011 - 6 U 17/11